Eigentum bei Eheende – Das sind die Optionen

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist für eine solche Teilung geeignet, daher sollte ein Fachmann konsultiert werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung bekomme mehr Informationen oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir helfen Ihnen gern.

Wohnungsknappheit: Kaufen, bevor die Immobilienpreise steigen?

 



Neubauten ist in einer Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Zeitgleich erholen sich die Immobilienpreise langsam. Warum Kaufinteressenten jetzt nicht länger warten sollten.

Fachleuten zufolge hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es gravierende Hindernisse. Laut einem Artikel im Bericht wären dieses Jahr allein 700.000 Wohnungen notwendig gewesen. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit stetig sinkenden Genehmigungen seit Mai des Vorjahres. Die Zahlen belegen, die aktuellen Verhältnisse für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Wunsch trifft auf hohe Baukosten, deutliche Zinsanstiege und zahlreiche Auflagen, was den Wohnungsbau in eine Krise bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark waren renovierungsbedürftige mehr lesen... Bestandsimmobilien und Immobilien im Umland betroffen.

 

Warum der Zeitpunkt jetzt günstig ist



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Signale dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Bestandsimmobilienpreise seit vier Monaten steigen. Im vergangenen Monat stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Wende könnte sich weiterentwickeln.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preisnachlässe gering waren, bieten sich potentiellen Käufern aktuell mehr Spielraum. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Immobilienpreise viele Interessenten wieder zu Käufen bewegen.

Auch angesichts des Mietenanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders vorteilhaft. In dieser Phase, in der die Kaufpreise noch relativ günstig sind und die Zinsen stabil bleiben, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienkauf. Kaufinteressenten sollten daher diese Chance nutzen und handeln. Ein erfahrener Immobilienmakler vor Ort kann Ihnen dabei helfen, die ideale Immobilie zu entdecken, während ein neutraler Finanzexperte eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung für Sie erarbeitet.

Brauchen Sie Hilfe bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Probleme im Immobilienmarkt: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Neubauten steckt in der Krise und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt steigern. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise wieder. Warum es jetzt Zeit ist zu kaufen.

Experten zufolge hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschlimmert. Besonders im Bereich des Neubaus von Wohnungen gibt es große Schwierigkeiten. Laut einem Artikel im Magazin wären dieses Jahr allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch steigende Bau-, Grund und Finanzierungskosten machen dies nahezu unmöglich.

So wurden im Februar 2024 laut dem Bundesamt für Statistik nur 22.300 neue Wohneinheiten genehmigt – ein Rückgang um 20,6 Prozent im Jahresvergleich, mit kontinuierlich sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Bedarf trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und umfangreiche Regularien, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Immobilienpreise im vergangenen Jahr klicken Sie hier... durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

 

Warum Kaufinteressenten nicht länger warten sollten



Dies könnte die Preise bald wieder steigen lassen. Erste Signale dieser Bewegung sind bereits zu erkennen. Laut dem Europace-Immobilienindex ist zu beobachten, dass die Wohnimmobilienpreise seit vier Monaten wieder steigen. Im April stieg der Europace Index gegenüber dem Vormonat um 0,35 % auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen mit 1,25 % den größten Preisanstieg verzeichneten. Diese Bewegung könnte sich verhärten.

 

Viele Gründe sprechen für einen Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nur wenig gesunken sind, bieten sich Kaufinteressierten jetzt bessere Verhandlungschancen. Das vorteilhafte Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des anhaltenden Mietanstiegs erscheint der Kauf einer Immobilie besonders lohnenswert. In dieser Periode, in der die Preise noch günstig sind und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Kauf von Immobilien. Kaufinteressenten sollten daher diese Möglichkeit wahrnehmen und zuschlagen. Ein ortsansässiger, erfahrener Makler kann Ihnen dabei helfen, die perfekte Immobilie zu finden, während ein unabhängiger Finanzexperte eine passende Finanzierung für Sie erstellt.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

Foto: © thodonal88, Shutterstock.com 236029696

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

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